Durch Prüfungen wurde nachgewiesen, dass diese Ausrüstung die Grenzwerte einhält, die für ein digitales Gerät der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften gelten. Diese Grenzwerte wurden festgelegt, um einen ausreichenden Schutz vor schädlichen Störungen in Wohnräumen zu gewährleisten.
Diese Ausrüstung erzeugt, verwendet und strahlt Hochfrequenzenergie aus und kann den Funkverkehr stören, wenn es nicht gemäß den Anweisungen installiert und verwendet wird. Es kann allerdings nicht zugesichert werden, dass bei einer bestimmten Installation keine Störungen auftreten. Wenn diese Ausrüstung den Funk- oder Fernsehempfang stört, was durch Ausund Einschalten der Ausrüstung festgestellt werden kann, versuchen Sie, die Störung durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beseitigen:
Achtung: Jegliche Änderung an dieser Ausrüstung, die nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt wurde, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis der Ausrüstung führen.
Dieses Gerät entspricht den Anforderungen der FCC-Richtlinien, Teil 15. Der Betrieb ist an folgende zwei Voraussetzungen geknüpft:
Diese Ausrüstung entspricht den FCC-Grenzwerten für Hochfrequenzstrahlung in einer unkontrollierten Umgebung.
Bei der Installation und dem Betrieb dieser Ausrüstung sollte ein Mindestabstand von 20 cm zwischen der Ausrüstung und Ihrem Körper eingehalten werden. Dieser Sender darf nicht neben oder zusammen mit einer anderen Antenne oder einem anderen Sender aufgestellt oder betrieben werden, es sei denn, dies wurde durch die FCC genehmigt.